Herzlich Willkommen bei Grosse Mauer Reisen

  Iata Transportbedingungen.

                             Impressum

 Bitte beachten    EU Schwarze Liste

special fares for 2020
Lufthansa and star alliance members

or

Air France /  KLM and  Partner EY

Etihad Airways,  and Emirates

   2 PC bagg free for holders of Indian Passport only on special fares by Lufthansa, Swiss Airlines,  Air India, Air France, KLM

for Etihad and Emirates to India up to 40 kg free bagg.  

Anmerkungen zu Einträgen in Suchmaschinen und Bewertungen :

1. wir verzichten grundsätzlich auf Einträge jeglicher Art in Suchmaschinen und sichern Ihnen somit eine gröstmögliche Unabhängigkeit in Sachen Flugtarife zu.

2. wir legen keinen Wert auf Bewertungen, insofern benötigen wir auch keine gekauften positiven Einträge.

3. google scheint nicht in der Lage, um einen Umzug von Stadt A nach Stadt B nachzuvollziehen. Anders ist ein Eintrag “ dauerhaft geschlossen “ nicht zu erklären.

Bleibt zu hoffen, das diese Superhirne nicht auch über Krieg oder Frieden entscheiden !  

aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, das es zeitweise zu Störungen beim email Versand zwischen den Servern der Telekom ( t-online ) und den Windowsbasierten Servern insbesondere  hotmail sowie outlook kommt. Aus diesen Gründen kann eine EmailAnfrage von diesen Servern nicht beantwortet werden.

 Als Vermittler von Linienflugtickets, haben wir uns auf einen  Bereich in Asien spezialisiert. Preisanfragen bitte nur per email

 if you have any price inqury  to some destination in Asia please send it by email.

 Wichtige Hinheise zur Abwicklung finden Sie hier.

Sie werden sich zu Recht fragen, was machen die denn überhaupt ?   Da geben wir Ihnen vollkommen Recht, leider ist aufgrund von den Rechtsvorschriften der Deutschen und Europäischen Gesetzgebung verbunden mit den Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben der europäischen Union, diese webseite gestalltet. Insofern anbei noch eine weitere in Textdarstellung vorgeschriebene Vorschrift nach den den § § 36 und 37 VSBG:

 Wir snd ein Unternehmen mit weiniger als 10 Mitarbeitern zum Stand des 31.12. des Vorjahres

  Hinweis nach § 37 VSBG

  Anschrift der Verbraucherschlichtungsstelle :

allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle

der Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Strasse  8

77694  Kehl

www.verbraucher-schlichter.de

Unser Unternehmen nimmt nicht freiwillig am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil !

 Unser Unternehmen ist nicht zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet !

 Oben stehende Informationenen sind gemäss § 36 Abs 2 VSBG in Textform aufgeführt.

 

Hinweis :  jetzt und auch in Zukunft wird es auf dieser webseite keine Onlinebuchunsmöglichkeiten geben !  Insofern weisen wir darauf hin, das es gemäss Art. 14 ABS .1 ODR-VO eine Onlinestreitschlichtungs Plattform der EU zur Online-Streitschlichtung gibt

 https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Wir gehen davon aus, das Ihnen o.g. Information nun leicht zugänglich und ebenso leicht verständlich dargestellt wurden..

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

25.05.2018   Neu

Datenschutzinformationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie, unsere Kunden, gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte. Diese Hinweise werden, soweit erforderlich, aktualisiert und unter www.HYPERLINK "http://www.grossemauerreisen.de/"grossemauerreisenHYPERLI NK "http://www.grossemauerreisen.de/".deveröffentlicht. Dort finden Sie auch weitere Datenschutzhinweise für die Besucher unserer Webseite.

  • Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung sind wir – Ihre Flugvermittlung

Grosse Mauer Reisen

Dirk L.. & Feng Lin Lesniewski GbR

Eduardstr. 24 ,

47441 Moers E-Mail:grossemauerreisen@t-online.de

 

2. Welche Daten und welche Quellen nutzen wir?

Wir verarbeiten Daten, die wir im Rahmen der Abwicklung unserer Geschäftsbeziehung mit Ihnen erhalten. Die Daten erhalten wir direkt von Ihnen, z.B. im Rahmen der Reisebuchung oder einer anderen Auftragserteilung.

Konkret verarbeiten wir für die Durchführung unserer Dienstleistungen:

  • Stammdaten zur Durchführung und zur Erfüllung der Reisedienstleistung. (z.B. Name und Anschrift des Reiseanmelders, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Namen der mitreisenden Personen sowie das Geburtsdatum bzw. Alter aller Reisenden )

  • Ggfs. Legitimationsdaten zur Nutzung spezieller Flugtarife (z.B. Daten des Reisepasses)

  • Daten im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung und ggfs. als Sicherheit zur Hinterlegung der Reisedienstleistungen (z.B. Bankdaten auch für Erstattungen )

  • Korrespondenz (z.B. Schriftverkehr oder E-Mailverkehr mit Ihnen sowie Telefonischer Kontakt)

  • Daten Ihrer vergangenen bzw. bisherigen Buchungen soweit über uns gebucht bzw. vermittelt (z.B. bisherige Reisen, persönlichen Präferenzen, Bewertungen)

  • ggf. Gesundheitsdaten zur Vorbeugung von Unfällen und zum Schutz des oder der Reisenden (z.B. Grad körperlicher Behinderung, Schwerbehindertenausweis, Lebensmittelunverträglichkeiten, Allergien, Schwangerschaften) sollten i.d.R. mit den ensprechenden Leistungsträgern/Fluggesellschaften persönlich abgeklärt werden.

 

3. Auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten verwendet (Zweck der Datenverarbeitung) ?

Die nachfolgenden Informationen geben Aufschluss darüber, wozu und zu welchem Zweck wir Ihre Daten verarbeiten.

3.1 Zur Erfüllung von Vertragspflichten (Art. 6 Abs 1 lit. b EU-DSGVO)

Wir verarbeiten Ihre Daten zur Durchführung unserer Verträge mit Ihnen, d.h. insbesondere zur Durchführung und Abwicklung der gebuchten Reisedienstleistungen. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich im Einzelnen nach der konkreten Reisedienstleistungen und den Vertragsunterlagen (z.B. Flügen und evtl ergänzende Versicherungsvermittlung)

3.2 Im Rahmen von Interessenabwägungen (Art. 6 Abs 1 lit. f EU-DSGVO)

Zur Wahrung berechtigter Interessen können Ihre Daten durch uns oder durch Dritte verwendet werden. Dies kann zu folgenden Zwecken erfolgen:

  • Unterstützung unserer Vertriebsorganisation bei der Reiseberatung und -betreuung und dem Vertrieb im Rahmen der Reisebetreuung

  • Weiterentwicklung von Reisedienstleistungen und Zusatzprodukten

  • Werbung, der Markt- und der Meinungsforschung

  • Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten

  • Prävention und Aufklärung von Straftaten

  • Gewährleistung der IT-Sicherheit und Verfügbarkeit des IT-Betriebs

Unser Interesse an der jeweiligen Verarbeitung ergibt sich aus den jeweiligen Zwecken und ist im Übrigen wirtschaftlicher Natur (effiziente Aufgabenerfüllung, Vertrieb, Vermeidung von Rechtsrisiken). Soweit es der konkrete Zweck gestattet, verarbeiten wir Ihre Daten pseudonymisiert oder anonymisiert.

Wir verzichten jedoch auf unnötige Datenverarbeitung und erfassen lediglich notwednige Daten, die vom Leistungsträger zur Auftrags-bzw. Transporterfüllung benötigt werden. Insebsondere verzichten wir auf Vermittlung von Reisen in und durch den Amerikanischen Luftraum.

3.3 Auf Grund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs 1 lit. a EU-DSGVO)

Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, ist diese jeweilige Einwilligung Rechtsgrundlage für die dort genannte Verarbeitung. Zudem haben Sie ggfs. der werblichen Ansprache per E-Mail, Telefon oder Messenger-Dienst zugestimmt. Sie können Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dies gilt auch für Einwilligungserklärungen, die Sie uns gegenüber vor der Geltung der EU-DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, erteilt haben. Der Widerruf wirkt nur für zukünftige Verarbeitungen, nicht für bereits Erfolgte. Wenden Sie sich dazu bitte an unsere Kontaktadresse.

3.4 Auf Grund von gesetzlichen Vorgaben (Art. 6 Abs 1 lit. c EU-DSGVO)

Wir unterliegen verschiedenen rechtlichen Verpflichtungen und gesetzlichen Anforderungen (z.B. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB) , GoB, Fluggastdatengesetz, EU-Pauschalreiserichtlinie, Steuergesetze der Bundesrepublik Deutschland). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören die Identitäts und Altersprüfung, Betrugsprävention, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten sowie die Bewertung und Steuerung von Risiken.

 

4. Wer bekommt meine Daten?

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur unter Wahrung der EU-DSGVO und nur soweit eine Rechtsgrundlage dies gestattet. Innerhalb unserer Vertriebsorganisation erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten oder zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben benötigen (z.B. Vertrieb, Kundenbetreuung, Reiseleitung, Reiseveranstalter, Hotels  ).

Zusätzlich können folgende Stellen Ihre Daten erhalten:

  • von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 EU-DSGVO) insbesondere im Bereich der Buchungssysteme und IT-Dienstleistungen, Logistik und Druckdienstleistungen, die Ihre Daten weisungsgebunden für uns verarbeiten

  • öffentliche Stellen und Institutionen (Finanzbehörden, Botschaften des Ziellandes) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung (Aufbewahrungspflichten, VISA-Beschaffung, Einholen von Einreisebestimmungen) sowie

  • sonstige Stellen, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.

5. Wie lange werden meine personenbezogenen Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was auch die Anbahnung und Abwicklung eines Vertrages für die Abwicklung einer Reisedienstleistung umfasst. Zusätzlich unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO) und der EU-Pauschalreiserichtlinie ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis maximal zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre. Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten aus Basis Ihrer Einwilligung erfolgt bis auf Widerruf.

6. Werden meine Daten in ein Drittland übermittelt?

Wir übermitteln Ihre Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union nur, soweit dies zur Ausführung und Abwicklung der Reisedienstleistungen erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben (z.B. Fernreisen).

7. Habe ich bestimmte Rechte im Umgang mit meinen Daten?

Sie haben unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft (Art. 15 EU-DSGVO, § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner ab dem 25. Mai 2018 gültigen Fassung), auf Berichtigung (Art. 16 EU-DSGVO), auf Löschung (Art. 17 EU-DSGVO bzw. § 35 BDSG), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO). Außerdem haben Sie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 EU-DSGVO bzw. § 19 BDSG).

8. Besteht für mich eine Pflicht meine Daten bereitzustellen?

Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung einer Geschäftsbeziehung erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel den Abschluss des Vertrages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggfs. beenden müssen.

9. Gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 EU-DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden Sie hierüber gesondert informiert, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

 

10. Werden meine Daten in irgendeiner Weise für die Profilbildung genutzt?

Wir verarbeiten Ihre Daten teilweise automatisiert mit dem Ziel Ihr potenzielles Interesse an bestimmten Produkten, Angeboten und Dienstleistungen zu bewerten. (sog. “profiling” gemäß Art. 4 Nr. 4 EU-DSGVO) Die Auswertung erfolgt anhand statistischer Verfahren unter Berücksichtigung Ihrer bisher gebuchten Reisen und Dienstleistungen bei uns. Die Ergebnisse dieser Analysen nutzen wir ggfs. für eine zielgerichtete und bedarfsgerechte Kundenansprache.

11. Welche Rechte als Kunde habe ich?

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 lit. f EU-DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 EU-DSGVO, das z.B. zur Kundenberatung und -betreuung erfolgen kann. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten. Zudem haben Sie nach Art. 15 EU-DSGVO ein permanentes Widerrufsrecht auf Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung für weitere Zwecke, sollten Sie uns eine Einwilligung dieser Form gegeben haben. Der Widerspruch kann jeweils formfrei auf die Ihnen bekannte Kontaktadresse vorgenommen werden.

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes erfolgen bzw. am Ort des maßgeblichen Verstoßes geltend gemacht werden. Eine aktuelle Liste der zuständigen Aufsichtsbehörden finden SIe unterhttps://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/ anschriften_links-node.html (Abruf am 15.03.2018)


 

 

Auswirkungen zur neuen Pausschalreiserichtlinie !

 

Die Auswirkungen der aktuellen Pauschalreiserichtlinie hat zur Folge, das wir auch zukünftig auf Vermittlung und / oder Veranstalungen von Pauschlareisen jeglicher Art verzichten werden.

unsere Datenschutzerklärung

 bei uns brauchen Sie nicht klicken und wir brauchen keine LIKES

             scrollen , lesen  und dann verstehen

 mit freundlicher Unterstützung von  e-recht24.de

 Rechtsanwalt Sören Siebert  www.kanzlei-siebert.de

 

Datenschutz
   Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name,
     Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. 
  
   Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B.
     bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann.
     Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht
     möglich.
   Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter  Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen.     Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins(Like-Button)
 Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook
 (Facebook Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, California, 94025, USA) integriert.
 Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder
 dem "Like-Button" ("Gefällt mir") auf unserer Seite. Eine Übersicht
 über die Facebook-Plugins finden Sie hier:
 <a href="http://developers.facebook.com/docs/plugins/"
 target="_blank">http://developers.facebook.com/docs/plugins/</a>.<br />
 Wenn Sie unsere Seiten
 besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem
 Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch
 die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite
 besucht haben. Wenn Sie den Facebook "Like-Button" anklicken während
 Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte
 unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann
 Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir
 weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom
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 erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der
 Datenschutzerklärung von facebook unter
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 http://de-de.facebook.com/policy.php</a></p>
     <p>Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem
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<p><strong>Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics</strong></p>
 <p>Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt.</p>
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     <p>Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: <a href="http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de">http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de</a>.<br />
<p><strong>Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Adsense</strong></p>
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 von Werbeanzeigen der Google Inc. ("Google"). Google AdSense
 verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer
 gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website
 ermöglicht. Google AdSense verwendet auch so genannte Web Beacons
 (unsichtbare Grafiken). Durch diese Web Beacons können Informationen
 wie der Besucherverkehr auf diesen Seiten ausgewertet werden.</p>
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     in den USA übertragen und dort gespeichert. Diese Informationen können
     von Google an Vertragspartner von Google weiter gegeben werden.
     Google wird Ihre IP-Adresse jedoch nicht mit anderen von Ihnen
     gespeicherten Daten zusammenführen.</p>
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     Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch
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     über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen
     Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.</p><br />
<p><strong>Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google +1</strong></p>
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     Mithilfe der Google +1-Schaltfläche können Sie Informationen weltweit
     veröffentlichen. Über die Google +1-Schaltfläche erhalten Sie und andere
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     haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie beim Klicken auf
     +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem
     Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in
     Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil, oder an anderen Stellen auf
     Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden.<br />
     Google zeichnet Informationen über Ihre +1-Aktivitäten auf, um die
     Google-Dienste für Sie und andere zu verbessern. Um die Google +1-Schaltfläche
     verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit
     sichtbares, öffentliches Google-Profil, das zumindest den für das
     Profil gewählten Namen enthalten muss. Dieser Name wird in allen
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     einen anderen Namen ersetzen, den Sie beim Teilen von Inhalten über
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     über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen.<br />
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     <i>Verwendung der erfassten Informationen:</i><br />
     Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die von Ihnen
     bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden
     Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht
     möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten
     der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa
     Publisher, Inserenten oder verbundene Websites. </p><br />
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 <p>Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden.
 Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., Twitter, Inc.
 1355 Market St, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Durch das Benutzen
 von Twitter und der Funktion "Re-Tweet" werden die von Ihnen
 besuchten Webseiten mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen
 Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen.</p>
     <p>Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine
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     Datenschutzerklärung von Twitter unter
     <a href="http://twitter.com/privacy" target="_blank">http://twitter.com/privacy</a>.</p>
     <p>Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter können Sie in den
     Konto-Einstellungen unter
     <a href="http://twitter.com/account/settings" target="_blank">http://twitter.com/account/settings</a> ändern.</p>
<br />
<p><i>Quellenangaben: <a rel="nofollow" href="http://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html" target="_blank">eRecht24</a>, <a rel="nofollow" href="http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/6590-facebook-like-button-datenschutz-disclaimer.html" target="_blank">Facebook-Disclaimer von eRecht24</a>, <a rel="nofollow" href="http://www.google.com/intl/de/analytics/learn/privacy.html" target="_blank">Datenschutzerklärung für Google Analytics</a>, <a rel="nofollow" href="http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/6635-datenschutz-rechtliche-risiken-bei-der-nutzung-von-google-analytics-und-googleadsense.html" target="_blank">Google Adsense Datenschutzerklärung</a>, <a rel="nofollow" href="http://www.google.com/intl/de/+/policy/+1button.html" target="_blank">Google +1 Datenschutzerklärung</a>, <a rel="nofollow" href="http://twitter.com/privacy" target="_blank">Twitter Datenschutzerklärung</a></i></p>

Lokale Kundenempfang:

. lokaler Kundenempfang nur nach Absprache möglich.

 per email erreichen Sie uns Mo - So unter grossemauerreisen@t-online.de  

Telefaxnummer für unangeforderte Werbeaktionen 0203 55 33 99

Beim Kauf eines Linienflugtickets hat die IATA nachfolgend aufgeführte Transport und Beförderungsbedingungen formuliert :

CONDITIONS OF CONTRACT AND OTHER IMPORTANT NOTICES

Dieses Ticket ist nicht gültig und wird nicht für eine Beförderung akzeptiert, sofern nicht bei der ausstellenden Fluggesellschaft oder deren autorisierten Agenten gekauft.

 

Hinweis

Bei einer Reise mit einem endgültigen Bestimmungsort oder einer Zwischenlandung in einem anderen Land als dem Abgangsland, kann die Beförderung des Fluggastes dem Warschauer Abkommen unterliegen, das in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck beschränkt. Siehe auch “MITTEILUNG AN INTERNATIONAL REISENDE FLUGGÄSTE ÜBER HAFTUNGSBEGRENZUNG” und “HINWEIS AUF

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR GEPÄCK”.  ( am Textende )

 

Vertragsbedingungen

1. Im Sinne dieses Vertrages bedeutet “Flugschein” dieser  “Flugschein und Gepäckabschnitt”, oder dieser “Reiseplan/Empfangsbescheinigung”, anwendbar im Falle eines elektronischen Flugscheins, in welchem diese Bedingungen und Hinweise enthalten sind. Unter “Luftfrachtführer” verstehen sich alle Luftfrachtführer, die den Fluggast oder sein Gepäck aufgrund dieses  Flugscheins befördern oder sich hierzu verpflichten oder die sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beförderung erbringen. “Elektronischer Flugschein” bedeutet der “Reiseplan/Empfangsbescheinigung”, ausgestellt durch den oder im Namen des Luftfrachtführers, der “elektronische Coupon” und, falls anwendbar, das “Einsteigedokument”. “Warschauer Abkommen” meint das “Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr”, gezeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929, oder das Abkommen in der Fassung von Den Haag, gezeichnet am 28. September 1955, je nachdem, welches zur Anwendung kommt.

 

2. Die Beförderung aufgrund dieses Flugscheines unterliegt der Haftungsordnung des Warschauer Abkommens, es sei denn, dass diese Beförderung keine “internationale

Beförderung” im Sinne des Abkommens ist.

 

3. Im Übrigen unterliegen Beförderungen und sonstige Dienstleistungen des Luftfrachtführers:

(i) den in diesem Flugschein enthaltenen Bedingungen,

(ii) den anwendbaren Tarifen,

(iii) den Beförderungsbedingungen und sonstigen

Bestimmungen des Luftfrachtführers, die Bestandteile dieses Vertrages sind (und auf Wunsch in den Büros des Luftfrachtführers eingesehen werden können); auf Beförderung von/nach Orten in den USA oder Kanada finden die dort geltenden Tarife Anwendung.

 

4. Der Name des Luftfrachtführers kann im Flugschein abgekürzt werden; vollständiger und abgekürzter Name des Luftfrachtführers ist aus den Tarifen, Beförderungsbedingungen, sonstigen Bestimmungen oder Flugplänen des Luftfrachtführers ersichtlich. Als Anschrift des Luftfrachtführers gilt der Abflughafen, der im Flugschein neben dem ersten abgekürzten Namen des Luftfrachtführers angegeben ist. Als vereinbarte Zwischenlandepunkte gelten solche, die in diesem Flugschein oder in den Flugplänen des Luftfrachtführers als planmäßige Zwischenlandepunkte auf der jeweiligen Strecke angegeben sind. Aufgrund dieses Flugscheines von mehreren aufeinander folgenden Luftfrachtführern auszuführende Beförderungen gelten als eine Beförderung.

 

5. Der Luftfrachtführer, der einen Flugschein zur Beförderung auf Diensten eines anderen Luftfrachtführers ausstellt, handelt insoweit nur als dessen Agent.

 

6. Ausschluss oder Beschränkungen der Haftung des Luftfrachtführers gelten sinngemäß auch zugunsten der Agenten, Angestellten und Bevollmächtigten des Luftfrachtführers, ferner zugunsten jeder Person, deren Flugzeug vom Luftfrachtführer zur Beförderung benutzt wird, einschließlich deren Agenten, Angestellten und Bevollmächtigten.

 

7. Zur Beförderung aufgegebenes Gepäck wird dem Flugscheininhaber ausgeliefert. Gepäckschäden bei internationalen Beförderungen sind dem Luftfrachtführer  schriftlich anzuzeigen, und zwar unverzüglich nach ihrer Entdeckung, jedenfalls aber spätestens 7 Tage nach Erhalt, bei Verspätung 21 Tage nach Andienung des Gepäcks; für Gepäckschäden bei anderen Beförderungen gelten insoweit die entsprechenden Bestimmungen in Tarifen und Beförderungsbedingungen.

 

8. Dieser Flugschein ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig, sofern in ihm oder in den Tarifen. Beförderungsbedingungen oder sonstigen Bestimmungen des Luftfrachtführers nicht anderes bestimmt ist. Der Flugpreis unterliegt etwaigen sich von Beförderungsbeginn ergebenden Änderungen. Der Luftfrachtführer kann die Beförderung verweigern, wenn der anwendbare Flugpreis nicht entrichtet worden ist.

 

9. Der Luftfrachtführer ist nach besten Kräften bemüht, Fluggast und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Die in Flugplänen oder anderswo genannten Zeiten sind nicht

garantiert und stellen keinen Bestandteil dieses Vertrages. Der Luftfrachtführer behält es sich vor, auf alternative Luftverkehrsgesellschaften oder Fluggeräte auszuweichen und,

sofern erforderlich, im Flugschein genannte Zielorte entfallen zu lassen oder zu ändern. Die Änderung von Flugplänen ist vorbehaltlich. Der Luftfrachtführer übernimmt keine

Verantwortung für die Gewährleistungen von Anschlussverbindungen.

 

10. Der Fluggast muss selbst behördlich festgelegte Reiseformalitäten erfüllen, erforderliche Ausreise-, Einreise und sonstige Dokumente vorweisen sowie auf dem Flughafen zu der vom Luftfrachtführer bestimmten Zeit oder, wenn keine Zeit bestimmt ist, frühzeitig genug zu seiner Abfertigung zum Flug eintreffen.

 

11. Kein Agent, Angestellter oder Bevollmächtigter des Luftfrachtführers ist berechtigt, Bestimmungen dieses Vertrages zu ergänzen, abzuändern oder aufzuheben.

DIE LUFTVERKEHRSGESELLSCHAFT BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, JEGLICHER PERSON DEN TRANSPORT ZU VERWEIGERN, DIE EINEN FLUGSCHEIN UNTER VERLETZUNG ANWENDBAREN RECHTS ODER DER TARIFE, BESTIMMUNGEN ODER REGULARIEN DER LUFTVERKEHRSGESELLSCHAFT ERWORBEN HAT.

 

MITTEILUNG AN INTERNATIONAL REISENDE FLUGGÄSTE ÜBER HAFTUNGSBEGRENZUNG

Fluggäste, die ihre Flugreise in einem anderen Land als dem Land des Reiseantritts beenden oder unterbrechen, werden darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen des Warschauer Abkommens auf die gesamte Flugreise einschließlich einer Flugstrecke gänzlich innerhalb des Reiseantrittslandes oder des

Bestimmungslandes Anwendung finden können. Für Fluggäste, die eine Flugreise nach oder von den USA unternehmen oder deren Flugreise eine planmäßige Unterbrechung oder Zwischenlandung in

den USA aufweist, sehen das Abkommen und weitere Sondervereinbarungen, die Bestandteil der anwendbaren Tarifbestimmungen sind, vor, dass die Haftung der Luftverkehrsgesellschaft die diesen Flugschein ausgestellt hat und bestimmter anderer  Luftverkehrsgesellschaften, die diesen Sondervereinbarungen unterliegen, für Tod oder Körperverletzung der Fluggäste in den meisten Fällen auf nachgewiesene Schäden, maximal jedoch auf US$ 75.000 pro Fluggast begrenzt ist, und dass die

Haftung bis zu diesem Limit auch ohne Fahrlässigkeit des Luftfrachtführers gilt. Für Fluggäste, die mit einer Luftverkehrsgesellschaft reisen, die diesen Sondervereinbarungen nicht unterliegt, oder Fluggäste, die nicht nach oder von den USA reisen oder deren Flugreise eine planmäßige Unterbrechung oder

Zwischenlandung in den USA nicht aufweist, ist die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder

Körperverletzung der Fluggäste in den  meisten Fällen begrenzt auf etwa US$ 10.000 oder auf US$ 20.000. Die Namen der Luftverkehrsgesellschaften, die den Sondervereinbarungen unterliegen, können

auf Wunsch bei allen Flugscheinbüros dieser Luftverkehrsgesellschaften erfragt werden. Zusätzliche Deckung kann durch den Abschluss einer privaten Versicherung  erreicht werden. Derartiger Versicherungsschutz wird nicht berührt von der Haftungsbegrenzung des Luftfrachtführers im Rahmen des Warschauer Abkommens oder der genannten Sondervereinbarungen. Wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an Ihre Luftverkehrsgesellschaft oder Versicherungsgesellschaft.

 

Anmerkung:

Das obige Limit von US$ 75.000 schließt Kosten der Rechtsverfolgung ein; falls ein Anspruch in einem Land erhoben wird, in dem Kosten der Rechtsverfolgung gesondert zuerkannt werden, beträgt das Limit US$ 58.000 ohne Einschluss der Kosten der Rechtsverfolgung.

HINWEIS AUF HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR GEPÄCK

Die Haftung bei Verlust, verspäteter Auslieferung oder Beschädigung von Gepäck ist beschränkt, es sei denn, dass vor Aufgabe ein höherer Wert deklariert und Zuschläge bezahlt worden sind. In den

meisten Fällen einer internationalen Beförderung (einschließlich innerstaatlicher Teilstrecken einer internationalen Beförderung) bis zu US$ 9,07 pro amerikanischem Pfund (US$ 20,00 pro Kilogramm) für aufgegebenes Gepäck und bis zu US$ 400,00 für nicht aufgegebenes Gepäck je Fluggast. Im Falle der

Beförderung ausschließlich zwischen Punkten in den USA darf die Haftungshöchstgrenze für Gepäck US$

2.500,00 pro Fluggast nicht unterschreiten. Für bestimmte Gegenstände kann kein höherer Wert deklariert werden. Einige Fluggesellschaften übernehmen keine Haftung für zerbrechliche, wertvolle oder verderbliche Gegenstände. Weitere Auskünfte erteilt die Luftverkehrsgesellschaft.

 

CONDITIONS OF CONTRACT AND OTHER IMPORTANT NOTICES

HINWEIS AUF BEHÖRDLICH ERHOBENE STEUERN, GEBÜHREN UND ZUSCHLÄGE

Der Gesamtpreis dieses Flugscheins kann Steuern, Gebühren und Zuschläge enthalten, die aufgrund von Regierungsauflagen für Flugreisen erhoben werden müssen. Diese Steuern, Gebühren und Zuschläge können einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten der Flugreise betragen. Sie sind entweder im Flugpreis eingeschlossen oder gesondert in den mit “TAX/FEE/CHARGE” bezeichneten Rubriken dieses Flugscheins ausgewiesen. Es ist ferner möglich, dass Steuern, Gebühren und Zuschläge, die noch nicht kassiert wurden, unmittelbar von Ihnen entrichtet werden müssen.

 

WEGEN ÜBERBUCHUNG ABGELEHNTE BEFÖRDERUNG

In den Ländern, wo es Regulierungen zur Kompensation für eine abgelehnte Beförderung gibt, haben Fluggesellschaften eigene Kompensationsregelungen für Passagiere, die trotz bestätigter Reservierung wegen Überbuchung und Nichtverfügbarkeit von Sitzplätzen den Flug nicht antreten können. Genaue Informationen sind in den Büros der

Fluggesellschaften verfügbar. (Gilt nicht für Flugscheine, die in den Vereinigten Staaten von Amerika für einen Flug ab

den Vereinigten Staaten verkauft wurden.)

 

CHECK-IN ZEITEN

Die auf diesem Flugschein oder Reisedokument aufgeführten Zeiten, falls angegeben, sind die Abflugzeiten des Flugzeugs. Check-in Zeiten, wie von Ihrer Fluglinie oder in dem Flugplan Ihrer Fluglinie angegeben, sind die spätesten Zeiten zu denen ein Passagier für die Reise akzeptiert werden kann, um in der benötigten Zeit alle Formalitäten abschließen zu können. Für spät ankommende Passagiere können keine Flüge aufgehalten werden. Eine Verantwortung kann in diesen Fällen nicht akzeptiert werden.

 

Gepäck: Abgefertigtes Gepäck: Passagieren ist üblicherweise eine bestimmte Menge an kostenfreiem, abgefertigten Gepäck gestattet. Das Limit kann sich je nach Luftverkehrsgesellschaft, Klasse und/oder Route unterscheiden. Zusätzliche Gebühren können auf Gepäck über dem erlaubten Limit erhoben werden. Bordgepäck: Passagieren ist üblicherweise eine bestimmte Menge an kostenfreiem Bordgepäck gestattet. Das Limit kann sich je nach Luftverkehrsgesellschaft, Klasse, Route und/oder Flugzeugtyp unterscheiden. Es wird empfohlen, das Bordgepäck auf ein Minimum zu reduzieren. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro oder Ihre Luftverkehrsgesellschaft. Außerdem erhalten Sie Informationen auf http://www.iata.org/bags oder durch Links zu Webseiten von Luftverkehrsgesellschaften.

 

GEFÄHRLICHE GEGENSTÄNDE IM GEPÄCK

Aus Sicherheitsgründen dürfen gefährliche Artikel weder im aufgegebenen Reise- oder Handgepäck enthalten sein. Verbotene Artikel sind, beschränken sich jedoch nicht ausschließlich auf, komprimierte Gase, ätzende Stoffe, Explosivstoffe, entzündliche Flüssigkeiten und Feststoffe, radioaktive Materialien, Oxidationsmittel, Gifte, infektiöse Substanzen und Aktentaschen mit eingebauten Alarmvorrichtungen.

 

 

CONDITIONS OF CONTRACT AND OTHER IMPORTANT NOTICES

HINWEIS ZUR HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Eine Reise kann dem Montrealer Übereinkommen oder dem Warschauer Abkommen unterliegen. Diese regeln die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod und körperlicher Verletzung sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäckstücken sowie bei der verspäteten Auslieferung von Gepäckstücken und können die Haftung beschränken.

 

Bei Anwendbarkeit des Montrealer Übereinkommens gelten die folgenden Haftungsbeschränkungen:

 

 1. Der Höhe nach unbegrenzte Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder körperlicher  Verletzung;

2. Bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung oder verspäteter Auslieferung von Reisegepäck, in den meisten Fällen 1.000 Sonderziehungsrechte (ca. EUR 1.200; US $1.470) pro Fluggast.

3. Bei Schäden aufgrund von Verspätungen, in den meisten Fällen 4.150 Sonderziehungsrechte (ca. EUR 5.000; US $6.000) pro Fluggast.

Die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 des Rates der Europäischen Union regelt die Haftung von in der EU ansässigen Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr. Auch zahlreiche Luftfahrtunternehmen außerhalb der Europäischen Union unterwerfen sich dem Montrealer Übereinkommen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Reisegepäck.

 

Bei Anwendbarkeit des Warschauer Abkommens gelten die folgenden Haftungsbeschränkungen:

1. Bei Anwendbarkeit des Haager Protokolls: Bei Tod oder körperlicher Verletzung der beförderten Personen Haftungsbegrenzung auf Schäden bis zu einer Höhe von 16.600 Sonderziehungsrechten (ca. EUR 20.000; US $20.000) oder bei ausschließlicher Anwendbarkeit des Warschauer Abkommens bis zu einer Höhe von 8.300 Sonderziehungsrechten (ca. EUR 10.000; US $10.000). Viele Luftfahrtunternehmen haben freiwillig auf diese Beschränkungen in deren Gesamtheit verzichtet; für Reisen zu oder von Orten in den USA oder bei einer vorgesehenen Zwischenlandung in den USA sehen die in den USA geltenden Bestimmungen eine Mindestbeschränkung der Haftung auf US $75.000 vor.

2. Bei Verlust oder Beschädigung von aufgegebenen Gepäckstücken oder bei verspäteter Auslieferung von aufgegebenen Gepäckstücken ist die Haftung beschränkt auf Schäden bis zu einer Höhe von 17

Sonderziehungsrechten (ca. EUR 20; US $20) pro kg; bei nicht aufgegebenem Gepäck ist die Haftung beschränkt auf Schäden bis zu einer Höhe von 332 Sonderziehungsrechten (ca. EUR 400; US $400).

3. Der Luftfrachtführer haftet auch für Schäden, die auf Verspätungen zurückzuführen sind.

Weitere Informationen zu den auf eine Reise anwendbaren Haftungsbeschränkungen sind über den Luftfrachtführer erhältlich. Werden für die Beförderung mehrere Luftfrachtführer in Anspruch genommen, so sind die Haftungsbeschränkungen des Luftfrachtführers anwendbar, der für den jeweiligen Teil der Beförderung verantwortlich ist, auf dem der Haftungsanspruch entsteht.

Unabhängig davon, welches Abkommen auf eine Reise anwendbar ist: Gibt der Fluggast zum Zeitpunkt der Abfertigung (Check-in) eine Erklärung über den Wert eines Gepäckstücks ab und zahlt eine entsprechende zusätzliche Gebühr, kann sich die Haftungsgrenze für verlorene, beschädigte oder verspätet ausgelieferte Gepäckstücke entsprechend erhöhen. Liegt aber der Wert des Gepäcks über dem anwendbaren Haftungshöchstbetrag, wird vor Antritt der Reise der Abschluss einer entsprechenden Versicherung für über diesen Betrag hinausgehende Schäden empfohlen.

 

Fristen für Rechtsansprüche und Klagen: Gerichtliche Schadenersatzklagen sind binnen zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Ankunft des Flugzeugs oder ab dem Datum der ursprünglich geplanten Ankunft des Flugzeugs zu erheben. Gepäckausgabe: Schäden sind binnen 7 Tagen nach Erhalt des aufgegebenen Gepäcks schriftlich dem Luftfrachtführer anzuzeigen; bei der verspäteten Auslieferung von Gepäck ist die Anzeige binnen 21 Tagen nach Andienung des Gepäcks zu erstatten.

 

Versicherung:

Mit der Hanse Merkur Versicherungs AG Hamburg haben wir einen zuverlässigen Partner an Bord. Die Angebote von Reiserücktrittkosten- versicherung über Reisekrankenversicherung oder Komplettschutzpackete sind gut und günstig gestaffelt, so dass jeder Reisende sich in Ruhe auf das Wesentliche der Reise konzentrieren kann.    Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Vertfügung.    Wie empfehlen ausdrücklich den Abschluss eine Reiserrücktrittkosten Versicherung.   

       Telefon Nr. Hanse Merkur Versicherungs AG in Hamburg :  040  4119 0

Selbstverständlich können die Versicherungen auch online abgeschlossen werden,  aber nicht auf diese webseite

Anschrift :  HanseMerkur Reiseversicherung

Siegfried -Wedells -Platz  1

20354  HAMBURG

in Strittigen Versicherungsangelegenheiten können Sie sich an nachfolgende Anschrift wenden :

!Versicherungsombudsmann e. V.,

Postfach 08 06 32, 10006 Berlin

www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,

Postfach 06 02 22, 10052 Berlin

www.pkv-ombudsmann.de

 

Haftungsausschluß

Wichtige Hinweise:   (  Informationen zur Streitschlichtung siehe oben )

Die jeweiligen Geschäfts - und Vertragsbedingungen entnehmen Sie bitte im Buchungsfall der zugesandten Bestätigung. Im allgemeinen zählt nur der Eigentumsvorbehalt, d.h. solange die Reiseunterlagen nicht vollständig bezahlt sind ( Geld auf Konto von Grosse Mauer Reisen) bleiben die Reiseunterlagen in unserem Besitz bzw. unser Eigentum, auch dann wenn Sie bereits im Besitz der Unterlagen sind.

Für die Vermittlung von Reiseleistungen jeglicher Art, tritt Grosse Mauer Reisen als Vermittler auf.

Grundsätzlich findet bei allen Vertragsfällen das BGB ( Bürgerliche Gesetzbuch ) der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. .

Bei Vermittlung von Linienflügen gelten die Reise- und Vertragsbedingungen ( Vertraglicher Luftfrachtführer ) der jeweiligen Fluggesellschaft auf die das Ticket ausgestllt wurde sowie der Fluggesellschaft(en), die den Transport real durchführt ( ausführender Luftfrachtführer) . Bitte beachten Sie, dass der Vertrag mit der Fluggesellschaft erst mit der Ticketausstellung,(d.h. nach vollständiger Bezahlung und Eingang des Reisepreises bei Grosse Mauer Reisen ) zustande kommt. Unsere Bestätigung an Sie als Auftraggeber und/oder Reisender ist lediglich die Bestätigung der Anmeldung auf den gebuchten Sitzplatz im Flugzeug via Coputerreservierungssystem der jeweiligen Fluggesellschaft unter der Voraussetzung der Einhaltung aller in den Tarifregeln genannten Bedingungen einschließlich des Zahlungstermins. Verspätete Zahlungen oder Nichtzahlungen führen automatisch zum Verlust des Anspruchs auf die Sitzplatzanmeldung bei den Leistungsträgern. Unser Anspruch auf Aufwandsentschädigung bleibt davon ausgenommen. Nachträgliche Änderungen Ihrerseits, wie z. B. Umbuchungen, Zahlungsarten ( Kreditkarte, Auslandszahlungen ect.) werden nach den Aufwandsentschädigungsregelungen im BGB berechnet Alle Reiseunterlagen bleiben bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum von Grosse Mauer Reisen bzw. den Veranstaltern sowie den gebuchten Fluggesellschaften, auch dann, wenn sich die Reiseunterlagen bereits in Ihrem Besitz befinden. Umbuchungen nach Ticketausstellung sind i. d. R. möglich jedoch mit z. T. hohen Kosten verbunden. Unsere Vermittlung ist mit der Buchungstätigkeit , der Abwicklung der Bezahlung sowie der Ausstellung und zur Verfügungstellung der Reiseunterlagen abgeschlossen. Ausser einer Stornierung nach Ticketausstellung,( jedoch spätestens 30 Stunden vor Abflug) sind alle weitergehenden Anfragen und / oder Zusatzwünsche direkt mit dem Leistungsträger / Luftfrachtführer abzusprechen. Hierbei empfehlen wir Ihnen die Schriftform. Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaften z. T. sehr unterschiedliche Kulanzverhalten aufweisen. Bei Reklamationen, die aus dem Beförderungsvertrag zwischen Ihnen und dem Leistungsträger /  Fluggesellschaft entstehen oder entstanden sind, haben Sie sich direkt an den jeweiligen  Leistungsträger / die Fluggesellschaften zu wenden wobei in diesen Fällen von Grosse Mauer Reisen die jeweilige Kontaktanschrift bzw. Telefon- Telefaxnummer, sowie die interne Buchungsnummer / Filekey , soweit vorhanden , zur Verfügung gestellt wird. Bei Nachträglichen Änderungen, die Ihren Reiseablauf beeinträchtigen, gelten die aktuellen Verordnungen und Regelungen / Erlasse der Europäischen Union sowie die aktuelle Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland

 

Bei Ansprüchen gegen Grosse Mauer Reisen ist der Gerichtsstand Moers, soweit gesetzlich zulässig.

GROSSE MAUER REISEN Feng Lin & D. Leonhard Lesniewski GbR, Eduardstr 24 , D - 47441 Moers ,

Tel.: 02841 / 88 20 666 ,  Fax: 02841 / 88 32 465  UST ID DE186001922

email grossemauerreisen@t-online.de

Stand : 01.01.2017

zur schwarzen Liste der EU ( Fluggesellschaften denen das Lande- und Überflugrecht im Gebiet der EU entzogen wurden )

 

Bei den Hyper-Links handelt es sich um fremde Inhalte, die nicht von Grosse Mauer Reisen erstellt wurden und für deren Richtigkeit daher keine Verantwortung bzw. keine Haftung übernommen werden kann. Sämtliche Links wurden bei der Erstaufnahme auf rechtswidrige Inhalte überprüft.

Sollten Sie feststellen, daß eine der angegebenen Internetadressen nicht mehr funktioniert oder sich geändert hat, benachrichtigen Sie uns bitte per E-Mail grossemauerreisen@t-online.de

 

Impressum

GROSSE MAUER REISEN    Telefon Mo - Fr 10:00 - 18:00 Uhr 02841 88 20 666 

Feng Lin & Dirk Leonhard Lesniewski GbR
Eduardstr. 24
47441 Moers
Telefon: +49 2841 88 20 666
Telefax: +49 2841 88 32 465
E-Mail: grossemauerreisen@t-online.de
Internet: www.558811.com

   UST ID DE186001922

Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Feng Lin Lesniewski und Dirk L. Lesniewski

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Dirk. L. Lesniewski , Anschrift s.o.

Verantwortlicher für den Datenschutz:  Dirk L. Lesniewski  Anschrift s.o.

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

Sollten Ihnen nach dem Lesen der gesetzlichen Vorgaben die Lust an einer Reise noch nicht vergangen sein, können Sie gern bei uns einen Flugpreis unverbindlich anfragen.

Allgemeine Vermittlungsbedingungen (AVB)
für die Vermittlung von Reiseleistungen

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir freuen uns, dass Sie Ihren Urlaub bei uns buchen möchten. Wir vermitteln Ihnen Pauschalreisen, Einzelleistung (z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Hotelunterbringung) oder sogenannte verbundenen Reiseleistungen.

Die Verträge über die vermittelten Leistungen (Pauschalreisen, Einzelleistungen, verbundene Reiseleistungen) kommen jeweils zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder Erbringer der jeweiligen Leistung zustande. Hierfür gelten die Reise-, Unterbringungs- oder Beförderungsbedingungen der jeweiligen Anbieter, über die wir Sie vor Buchung informieren.

Nachfolgend ersehen Sie unsere Allgemeinen Vermittlungsbedingungen (AVB) für die Vermittlung von Reiseleistungen, sofern Sie nicht als Unternehmer mit uns einen Rahmenvertrag über die Organisation von Geschäftsreisen gemäß § 651a Abs. 5 lit. 3 BGB für die unternehmerische Zwecke Ihres Unternehmens geschlossen haben.



 

Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen; Gliederung in Teile A, B, C und D

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die gesetzlich unterschiedlichen Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und von Pauschalreisen hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Kunden sowie des Reisevermittlers je nach Art der vermittelten Reiseleistung. Danach ist zu unterscheiden zwischen

  • der Vermittlung einer Pauschalreise, nachfolgend „Reisevermittlung“ genannt; hierzu finden Sie die Regelungen in Teil A dieser Geschäftsbedingungen.

  • der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen; hierzu finden Sie die Regelungen in Teil B dieser Geschäftsbedingungen.

  • der Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung; hierzu finden Sie die Regelungen in Teil C dieser Geschäftsbedingungen.



 

Soweit es sich nicht um besondere Regelungen im Hinblick auf eine der drei Arten der Reisevermittlung beziehen, sondern Regelungen, die alle Arten der Vermittlung von Reiseleistungen betreffen, werden diese gemeinschaftlich in Teil D geregelt.



 

Teil A: Regelungen für die Reisevermittlung von Pauschalreisen gem. § 651v BGB

Die Vorschriften dieses Teils A über die Reisevermittlung von Pauschalreiseverträgen sind anwendbar, wenn der Reisevermittler vor Buchung das Formblatt über Pauschalreisen aushändigt. In dem Formblatt ist der vermittelte Reiseveranstalter als verantwortlicher Unternehmer für die Erbringung der Pauschalreise ausgewiesen.



 

1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften

Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Reisevermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Vertrag über die Reisevermittlung einer Pauschalreise zu­stande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.

Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (z.B. E-Mail, Internet, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Auftrags zur Reisevermittlung dar.

Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen AVB und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250 ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise mit dem Kunden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt worden.



 

2. Zahlungen, Erklärungen von Kunden

Reisevermittler und Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.

Der Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden/Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Der Reisevermittler wird den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden in Kenntnis setzen. Der Reisevermittler empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten des Reisevermittlers, die Sie der Homepage, der E-Mail-Signatur oder dem Anrufbeantworter des Reisevermittlers entnehmen können.



 

3. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise

Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Reiseveranstalter durch den Reisevermittler vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Reiseveranstalter die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise. Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Pauschalreiseveranstalter die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.

Bei der Erteilung von sonstigen Hinweisen und Auskünften, zu deren Angabe der Reisevermittler nicht nach § 651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet ist, haftet der Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart oder durch den Reisevermittler garantiert/beworben, ist dieser nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Pauschalreise zu ermitteln und/oder anzubieten.

Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Reisevermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Reisevermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.

Sonderwünsche nimmt der Reisevermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Reiseveranstalter entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Reisevermittler für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Reisevermittler an den Reiseveranstalter zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Reiseveranstalters zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Reiseveranstalters werden.



 

4. Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern

Der Kunde kann Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen bezüglich der Erbringung der Reiseleistungen durch den Pauschalreiseveranstalter auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen (siehe 2.2).

Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter besteht weder ein Recht noch eine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.



 

Teil B: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB

Die Vorschriften dieses Teils B über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen sind anwendbar, wenn der Reisevermittler vor Buchung das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen aushändigt. In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung beim Reisevermittler keine Pauschalreise gebucht wird, jedoch verbundene Reiseleistungen vermittelt werden.



 

1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften

Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Reisevermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Vertrag über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zu­stande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.

Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (z.B. E-Mail, Internet, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.

Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des § 651w BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber den jeweiligen Vertragspartnern (Leistungserbringer) der vermittelten verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich die mit diesen getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - deren Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Buchungen von Reiseleistungen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Reiseleistung mit dem Kunden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt worden.



 

2. Zahlungen

Der Reisevermittler verbundener Reiseleistungen darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen nur entgegennehmen, wenn er sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von dem Reisevermittler selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reisevermittlers verbundener Reiseleistungen solche ausfallen oder der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt.

Diese Sicherstellung leistet der Reisevermittler verbundener Reiseleistungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines in Textform für alle Zahlungen des Kunden an den Reisevermittler verbundener Reiseleistungen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde direkt an die vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet und keine Zahlung an den Reisevermittler für eine oder mehrere Leistungen der verbundenen Reiseleistung erbringt.



 

3. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise

Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage bei den jeweiligen Leistungserbringern durch den Reisevermittler vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen. Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass einer oder alle Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermitteln.

Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart oder durch den Reisevermittler garantiert/beworben, ist dieser nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistungen zu ermitteln und/oder anzubieten.

Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Reisevermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der jeweiligen Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Reisevermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.

Sonderwünsche nimmt der Reisevermittler nur zur Weiterleitung an den bzw. die zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Reisevermittler für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Reisevermittler an die Leistungserbringer zu übermittelnden Buchungserklärungen des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des jeweiligen Leistungserbringers zu dessen Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen werden.



 

4. Vergütungsansprüche des Reisevermittlers

Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften dieses Teils B der Vermittlungsbedingungen gilt:

Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften, die in der Regel keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit des Reisevermittlers beinhalten.

Die Vergütung des Reisevermittlers im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit erfolgt in der Regel durch vom Kunden zu bezahlenden Serviceentgelte.

Die Serviceentgelte für die Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers und für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Flugbuchung ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus den dem Kunden, insbesondere durch Aushang in den Geschäftsräumen des Reisevermittlers bekannt gegebenen und vereinbarten Entgelte.

Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Kunde dem Reisevermittler eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber.

Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Reiseleistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Vermittlers und/ oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Reisevermittlers hierauf erfolgen.

Der Anspruch des Reisevermittlers auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung - bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.



 

5. Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern

Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber dem Reisevermittler gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber dem Reisevermittler, als auch gegenüber einem der Leistungserbringer geltend machen will.

Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht des Reisevermittlers auf die Erteilung der erforderlichen und ihm bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.

Übernimmt der Reisevermittler - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.

Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht weder ein Recht noch eine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.



 

Teil C: Regelungen bei der Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen oder mehreren Reiseleistungen, die keine verbundenen Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB darstellen.

Die Vorschriften dieses Teils C über die Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen sind anwendbar, wenn die vermittelte Reiseleistung weder Teil einer Pauschalreise noch Teil von verbundenen Reiseleistungen ist. In diesem Fall ist keine Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich vorgeschrieben.



 

1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften

Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Reisevermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zu­stande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.

Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (z.B. E-Mail, Internet, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.

Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651v BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner (Leistungserbringer) der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Beförderungs- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Buchungen von Reiseleistungen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Rieseleistung mit dem Kunden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt worden.



 

2. Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise

Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch den Reisevermittler vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.

Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart oder durch den Reisevermittler garantiert/beworben, ist dieser nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistungen zu ermitteln und/oder anzubieten.

Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Reisevermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Reisevermittler zu vermittelnden Leistung keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.

Sonderwünsche nimmt der Reisevermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Reisevermittler für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Reisevermittler an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zu dessen Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen werden.



 

3. Vergütungsansprüche des Reisevermittlers

Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften nach Ziff. 4 dieses Teils C der Vermittlungsbedingungen gilt:

Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften, die in der Regel keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit des Reisevermittlers beinhalten.

Die Vergütung des Reisevermittlers im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit erfolgt in der Regel durch vom Kunden zu bezahlenden Serviceentgelte.

Die Serviceentgelte für die Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers und für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Flugbuchung ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus den dem Kunden, insbesondere durch Aushang in den Geschäftsräumen des Reisevermittlers bekannt gegebenen und vereinbarten Entgelte.

Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Kunde dem Reisevermittler eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber.

Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Reiseleistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Vermittlers und/ oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Reisevermittlers hierauf erfolgen.

Der Anspruch des Reisevermittlers auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung - bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.



 

4. Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer

Ansprüche müssen gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber dem Reisevermittler gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber dem Reisevermittler als auch gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will.

Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer beschränkt sich die Pflicht des Reisevermittlers auf die Erteilung der erforderlichen und ihm bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen des vermittelten Leistungserbringers.

Übernimmt der Reisevermittler - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.

Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer besteht weder ein Recht noch eine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.



 

Teil D: Übergreifende allgemeine Bedingungen für die Vermittlung von Pauschalreisen (Teil A), verbundener Reiseleistungen (Teil B) und Einzelleistungen (Teil C)



 

1. Pflichten des Reisevermittlers bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

Bei der Vermittlung von Pauschalreisen ist der Reisevermittler neben dem Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden/Reisenden über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslands, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zu informieren.

Dies gilt ausdrücklich nicht bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen und Einzelleistungen! In diesen Fällen unterrichtet der Reisevermittler den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen nur dann, soweit ein entsprechender Auftrag ausdrücklich vereinbart worden ist oder wenn besondere, dem Reisevermittler bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Angebotsunterlagen enthalten sind.

Entsprechende Hinweispflichten des Reisevermittlers beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus aktuellen, branchenüblichen Informationsquellen. Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht. Der Reisevermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften, gesundheitsprophylaktische Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden sowie für Ein- und Ausfuhrvorschriften.

Übernimmt der Reisevermittler entgeltlich oder unentgeltlich für den Kunden die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung der Einreiseerlaubnis als Voraussetzung für die Ein- oder Durchreise in bestimmte Länder, so gilt: Die Übernahme dieser Tätigkeit begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verpflichtung des Reisevermittlers zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durchreiseformalitäten oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbesondere nicht zur Visabeschaffung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endgültige Einreisegenehmigung durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes ersetzt.

Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist der Reisevermittler ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Reisevermittler ohne ausdrückliche Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den Umständen für erforderlich halten durfte, verlangen. Der Reisevermittler kann für seine Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.

Der Reisevermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht, wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände vom Reisevermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.



 

2. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso

Der Reisevermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen des vermittelten Reiseveranstalters oder Leistungserbringers zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Reiseveranstalter bzw. Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten. Auf die Pflicht des Reisevermittlers bei Pauschalreisen oder verbundenen Reiseleistungen einen Sicherungsschein vor Annahme einer Zahlung aushändigen (A. 2 / B. 2) wird ausdrücklich verwiesen.

Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann der Reisevermittler, soweit dies den Vereinbarungen zwischen dem Reisevermittler und dem Reiseveranstalte bzw. Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseveranstalters bzw. Leistungserbringers.

Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Reisevermittlers nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Reisevermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Reisevermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.



 

3. Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen

Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Reisevermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Reisevermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseitenec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Reisevermittlers ausgehändigt werden.

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar - die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,

Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.



 

4. Reiseunterlagen und sonstige Vertragsdokumente

Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Reiseveranstalters oder vermittelten Leistungserbringers über die Pauschalreise bzw. jeweilige Reiseleistung, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa und sonstige Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise bzw. die jeweils vermittelte Reiseleistung oder Versicherungspolicen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Der Reisevermittler ist von dieser Verpflichtung befreit, sofern die Reiseunterlagen und sonstigen Vertragsdokumente direkt vom Reiseveranstalter bzw. Leistungserbringer an den Kunden übermittelt werden.

Soweit Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise oder eine vermittelte verbundene Reiseleistung oder Einzelleistung dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Pauschalreiseveranstalter oder einem vermittelten Leistungserbringer übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch den Reisevermittler durch Übergabe im Geschäftslokal des Reisevermittlers oder nach dessen Wahl durch postalischen oder elektronischen Versand, soweit der Kunde keinen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB bei Buchung einer Pauschalreise hat.



 

5. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Reisevermittler

Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise oder vermittelter verbundener Reiseleistungen bzw. Einzelleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).

Erfolgt keine Anzeige durch den Kunden, so gilt:

Unterbleibt die Anzeige des Kunden unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.

Ansprüche des Kunden an den Reisevermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Reisevermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Reisevermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Pauschalreiseveranstalter oder vermittelten Leistungserbringers ermöglicht hätte.

Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige entfallen nicht

bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers resultieren

bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers beruhen

bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.

Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Reisevermittler auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragte Pauschalreise oder Reiseleistung hinzuweisen.



 

6. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von vermittelten Pauschalreisen, vermittelten verbunden Reiseleistungen und Einzelleistungen

Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.

Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.

Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.

Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Reisevermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.



 

7. Haftung des Reisevermittlers

Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Pauschalreise oder Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Reisevermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters oder Leistungserbringers erheblich abweicht.

Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus § 651x BGB oder der schuldhaften Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.



 

8. Verbraucherstreitbeilegung

Der Reisevermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Reisevermittler nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungsbedingungen für den Reisevermittler verpflichtend würde oder der Reisevermittler freiwillig daran teilnimmt, informiert dieser die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.

Der Reisevermittler weist für alle Verträge über die Vermittlung von Pauschalreisen, verbundenen Reiseleistungen und Einzelleistungen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf dieeuropäische Online-Streitbeilegungs-Plattformhttp://ec.europa.eu/consumers/odr hin.


 

Stand: 07.12.2018 / © AER Kooperation AG
 

Reisevermittler: Dirk und Feng Lin Lesniewski GbR Eduardstr. 24 47441 Moers, Tel 02841 8820666 Fax 02841 8832465 email grossemauerreisen@t-online.de Steuer Nr 11958521533 Finanzamt Moers